Qualitätsanspruch an ein Gutachten
Mit Wertermittlungen bezeichnet man den Vorgang der Ermittlung eines verlässlichen Marktwertes, Verkehrswertes oder Beleihungswertes eines beliebigen Wirtschaftsgutes.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird im § 194 Baugesetzbuch BauGB definiert.
Bei der Wertermittlung begutachtet der Sachverständige - in der Regel durch Anwendung standardisierter Verfahren - eine Immoblie, um eine möglichst objektive Aussage über deren Wert machen zu können.
Dabei ist es unerlässlich, dass der Sachverständige das zu bewertende Objekt besichtigt.
Bei der Bewertung dürfen subjektive und besondere Einflüsse für den Sachverständigen keine Rolle spielen. Er bewertet neutral.
Wertermittlungen werden von speziell ausgebildeten zertifizierten Sachverständigen (Gutachtern) durchgeführt.
Aber Vorsicht: Der Begriff "Gutachter" oder "Sachverständiger" ist nicht geschützt und kann im Grunde von jedem verwendet werden.
Meine 4 TIPPS zur Wahl Ihres Sachverständigen:
- TIPP 1
Prüfen Sie vorab, ob der Sachverständige über die entsprechende Ausbildung und Fachkompetenz in allen Bewertungsmethoden und über fundierte Marktkenntnisse in der Region verfügt. - TIPP 2
Prüfen Sie, ob der Sachverständige entsprechende Referenzobjekte vorweisen kann. - TIPP 3
Lassen Sie sich ein Muster-Gutachten zeigen. - TIPP 4
Finger weg von "BILLIG"-Gutachten oder Internet-Schnellgutachten!
Diese sind oft fehlerhaft, unvollständig und bestehen meist nur aus 1-3 Din A4 - Seiten.
Sie entsprechen nicht den hohen Qualitätsstandards für Gutachten.
In vielen Fällen sind sie deshalb für Sie völlig nutzlos.
Im Endeffekt brauchen Sie dann noch ein gerichtsfestes Gutachten und verlieren so bares Geld.