Firmenphilosophie
Selbstverständis als unabhängiger Sachverständiger
Die Prüfungsanforderungen der TAS (Technische Akademie Südwest) entsprechen den von den Industrie- und Handelskammern geforderten wesentlichen fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Als Diplom-Wirtschaftsingeneur und zertifizierter Sachverständiger (TAS)
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten u. Pachten
fühle ich mich den Maßstäben, die durch die Muster – Sachverständigenverordnung (SVO) des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in der jeweils gültigen Fassung vorgegeben wird, verpflichtet.
Arbeitsprämissen
Insbesondere stehen meine Gutachten unter den Prämissen einer
- weisungsfreien
- unabhängigen
- gewissenhaften und
- unparteiischen Aufgabenerfüllung im Sinne des § 8 SVO.
Persönliche Aufgabenerfüllung
Ich erstelle Gutachten in persönlicher Aufgabenerfüllung und unter sorgfältiger Auswahl und Überwachung von Hilfskräften zur Vorbereitung von Gutachten (§ 9 SVO). Soweit Leistungen gemeinsam erbracht werden, wird dies im Gutachten kenntlich gemacht (§11 SVO).
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
Über meine Leistungen führe ich entsprechende Aufzeichnungen und bewahre diese, nebst einem Gutachtenexemplar, pflichtgemäß für mindestens 10 Jahre auf (§ 13 SVO).
Haftungsausschluss und Haftpflichtversicherung
Ein Haftungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit erfolgt nicht. Der Sachverständige verfügt über eine ausreichende Haftpflichtversicherung (§ 14 SVO).
Schweigepflicht
Kenntnisse, die ich während meiner Tätigkeit erlange, unterliegen der Schweigepflicht und dienen nicht zur Verwertung meiner oder Interessen Dritter (§ 15 SVO).
Fortbildungspflicht und Erfahrungsaustausch
Um meinem Wissen und meiner Erfahrung immer auf den neuesten Stand zu bringen, ist für mich regelmäßige Fortbildung und Erfahrungsaustausch oberste Priorität (§ 16 SVO).