HONORAR FÜR WERTGUTACHTEN
Die Honorargebühr für ein Gutachten richtet sich nach dem Verkehrswert.
Die Honorierung des Auftragnehmers (Grundhonorar) erfolgt in Anlehnung an die Gebührenverordnung der Gutachterausschüsse des Saarlandes GutGebVo in der derzeit gültigen Fassung vom 11. September 2015, gültig ab 01. Oktober 2015; vgl. n. a. Tabellen (zzgl. MwSt.):
Eine pauschale Vereinbarung eines Honorares nach Absprache ist ebenfalls möglich.
Für alle anderen Dienstleistungen
richtet sich das jeweilige Honorar nach Aufwand und Umfang der jeweiligen Leistung und kann vorab pauschal vereinbart werden.